Die Reduzierung von Schadstoffen und die Verringerung der Müllmenge entlasten die Umwelt. Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz hat der Gesetzgeber 2005 einen verpflichtenden Rahmen geschaffen, welcher diese Ziele fördert.



Für den Umweltschutz: Vermeidung von Müll und Giftstoffen

Elektrische und elektronische Groß- und Kleingeräte sorgten in der Vergangenheit für große Abfallberge. Deren Vernichtung führte zu einem massiven Ausstoß des schädlichen Treibhausgases CO2, Giftstoffe verseuchten die Erde. Dem tritt der Gesetzgeber seit 2005 mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz entschieden entgegen. Zum einen verbieten die Bestimmungen, gewisse Giftstoffe bei der Herstellung zu verwenden. Dadurch wird die Problematik im Keim erstickt. Häufig nutzten Unternehmen solche gefährlichen Materialien allein, weil sie im Gegensatz zu Alternativen kostengünstiger waren. Zweitens verfolgt das Gesetz den Anspruch, dass möglichst viele Bestandteile von Altgeräten recycelt werden. Sie sollen wiederaufbereitet statt entsorgt werden. Das reduziert nicht nur die Müllmenge, sondern macht auch den Energieaufwand für die Neuproduktion überflüssig. Deswegen müssen Verbraucher Geräte an den jeweiligen Sammelstellen vor Ort zurückgeben. Diese müssen die Kommunen organisieren, meist heißen sie Wertstoffhöfe. Manche Hersteller bieten auch die Abgabe direkt bei ihnen oder bei Händlern an. Jeden anderen Entsorgungsweg, zum Beispiel über den Hausmüll, verbietet das Gesetz.

Das Gesetz nimmt Hersteller in die Pflicht

Sie als Verbraucher können aufatmen: Ihnen obliegt allein, eine solche Sammelstelle anzufahren. Die Öffnungszeiten der kommunalen Sammelstellen können Sie bei Ihrer Stadtverwaltung erfragen oder lokalen Amtsblättern und Zeitungen entnehmen. Wesentlich mehr Verantwortung überträgt das Gesetz den Produzenten: Sie sind verpflichtet, die von ihnen hergestellten Artikel kostenlos zurückzunehmen. Auch die bei den kommunalen Sammelstellen abgegebenen Geräte müssen diese innerhalb bestimmter Fristen abholen. Für Sie fallen damit keinerlei Gebühren an, was einen Fortschritt zu vergangenen Regelungen darstellt. Zuständig für die Überwachung der Bestimmungen ist das Umweltbundesamt. Unternehmer sollten die Regelungen zum Verbot von Schadstoffen und zur Rücknahme von Altgeräten ernst nehmen, es drohen bei Zuwiderhandlungen Bußgelder bis zu 100 000 Euro.

Umwelt und Verbraucher profitieren

Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz hat der Gesetzgeber eine Regelung beschlossen, mit der erfolgreich Schadstoffe und Müll vermieden werden. Als Verbraucher müssen Sie ihre Altgeräte bei Sammelstellen abgeben. Da im Gegensatz zu früher keine Gebühren erhoben werden dürfen, können Sie sich über dieses Gesetz freuen. Die finanziellen Belastungen müssen die Hersteller übernehmen, welche für das Recycling zu sorgen haben.

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