Neben den schärferen Anbauregeln sieht das neue Gentechnikgesetz, das am vergangenen Freitag vom Bundesrat verabschiedet wurde, auch eine deutliche Kennzeichung mit dem Label “gentechnikfrei” für tierische Produkte wie Milch oder Eier vor. “Gentechnikfrei” kommt nun also in den Handel, birgt jedoch laut Kritikern auch deutliche Gefahren.
Von Hessen und Nordrhein-Westfalen eingebrachte Anträge zur Anrufung des Vermittlungsausschusses fanden keine Mehrheit. Hessen hatte kritisiert, dass tierische Erzeugnisse auch dann als “gentechnikfrei” etikettiert werden dürfen, wenn dem Futter der Tiere durch gentechnische Verfahren gewonnene Vitamine und Enzyme zugesetzt wurden. Dies sei eine “Täuschung der Verbraucher”.
Hessens Bundesratsminister Volker Hoff (CDU) warf Seehofer vor, die bisherige strenge Kennzeichnung gentechnikfreier Lebensmittel werde verwässert. “Die Verbraucher erwarten zu Recht, dass auf der Packung draufsteht, was auch tatsächlich in der Verpackung drin ist”, sagte Hoff. Mit den Ausnahmen werde den Verbrauchern eine “vermeintliche Gentechnikfreiheit” vorgetäuscht.
Baden-Württembergs Verbraucherminister Peter Hauk (CDU) sagte, die Konsumenten würden “schlichtweg an der Nase herumgeführt”.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) zog eine gemischte Bilanz.
“Die Verbraucher bekommen mit der Kennzeichnung “ohne Gentechnik” endlich eine erkennbare Wahlmöglichkeit zwischen tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Milch und Eiern mit oder ohne Gentechnik”, sagte BUND-Vorsitzender Hubert Weiger.
Auch andere Umwelt- und Naturschutzverbände sowie Verbraucherorganisationen hatten die neue Gentechfrei-Kennzeichnung begrüßt. Ihnen ging es vor allem darum, dass Verbraucher erkennen können, ob ein Landwirt seine Tiere mit gentechnisch veränderten Pflanzen füttert. Sie hoffen, dass Landwirte jetzt vermehrt vermeiden werden, Gentech-Pflanzen zu verwenden.
Ökologisch sensible Gebiete und gentechnisch veränderte Pflanzen in der unmittelbaren Nachbarschaft vertragen sich nicht besonders gut. Das jedenfalls legt eine vom Landesumweltamt Brandenburg in Auftrag gegebene Studie nah, die am 15. Februar im Rahmen eines Workshops zum Monitoring von Gen-Mais MON 810 in Berlin vorgestellt wurde.
Während beim Workshop debattiert wurde, passierte parallel die Novelle des Gentechnikgesetzes den Bundesrat. Hierin wurden erstmals Sicherheitsabstände zwischen Gentech-Mais-Anbaufeldern und Nachbarfeldern festgelegt. Ob das allerdings Einfluss auf den Pollenflug hat, ist wohl mehr als fraglich.
Um die Eignung von Methoden zum Pollen-Monitoring zu untersuchen, kamen im Sommer 2007 rund um das Naturschutzgebiet Ruhlsdorfer Bruch (Märkisch-Oderland) Pollensammler zum Einsatz. Mit technischen Systemen sollte ermittelt werden, ob der Wind Maispollen eventuell bis in die Kernzone des Schutzgebiets trägt, während man mittels Honigbienen
herausfinden wollte, in welchem Ausmaß die Maisfelder von Insekten aus dem Schutzgebiet aufgesucht werden. Damit wollte man wissenschaftlich begründete Sicherheitsabstände für den Gentech-Maisanbau ermitteln.
Die Ergebnisse zeigen, dass ein erhebliches Maß von Maispollen, darunter auch solche des genmanipulierten Typs MON 810, über mehr als 120 Meter über die Kernzone in das Schutzgebiet hinein getragen wurde.
Die großflächig angebaute Maissorte MON 810 enthält ein Bakteriengift, das die Raupe des Maiszünslers, einer Schmetterlingsart, tötet.
Die Wirkung auf andere Arten, vor allem andere Schmetterlinge, ist nicht bekannt. Nun sorgen sich die Naturschützer natürlich speziell um die Schmetterlingsarten, vor allem die zahlreichen bedrohten, in den Naturschutzgebieten.
Trotz dieser Unwägbarkeiten wird MON 810 deutschlandweit auf über 4350 Hektar angebaut, fast die Hälfte davon in Brandenburg.
Vor diesem Hintergrund fordert der NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.) für Naturschutzgebiete einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Gen-Feldern, um Gefährdungen durch genmanipulierte Pflanzen dort vorzubeugen.
Mit dem Gentechnikgesetz ist die Rechtslage bedauerlicherweise nun eine andere.
Vorgeschrieben sind nur 150-Meter-Abstände von Gen-Äckern zu konventionellen Flächen und 300 Meter zu Öko-Feldern.
Abstandsregelungen zu Schutzgebieten bestehen nicht, es sei denn, es gelingt der eindeutige Nachweis, dass eine erhebliche Gefährdung bestimmter Arten gegeben ist.
Eine Brandenburger Initiative, 800 Meter Abstand zu Schutzgebieten vorzusehen, fand in den Ausschüssen des Bundesrates keine Mehrheit.
“Es ist ein Skandal, dass das Gentechnikgesetz den Schutz ökologisch sensibler Gebiete vollständig ausspart”, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Er hofft jetzt auf das Land Brandenburg, das Rahmenbedingungen für Abstandsregelungen zu wertvollen Schutzgebieten entwickeln will – auf freiwilliger Basis.
Denkt man an Öko oder Bio fallen einem ja irgendwie immer erst einmal die 68er und die Grünen-Bewegung der 70er Jahre ein. Dabei liegt die Idee schon viel länger zurück.
Die Ursprünge der Öko-Idee liegen in der Lebensreformbewegung. Sie hat schon vor 100 Jahren hervorgebracht, was man heute unter Naturkost versteht. Initiatoren waren vor allem Lebensmittelverarbeiter – aus den USA, die sich mit dem Angebot von “Gesundkost” neue Geschäftsfelder erschließen wollten. Der bekannteste unter ihnen war Dr. John Harvey Kellogg, der Erfinder der Kelloggs Cornflakes. Ob diese nun heute noch etwas vom Öko-Gedanken mit sich tragen, sei mal dahin gestellt…
In Deutschland waren es unter anderen Otto Steinmetz und Joseph Hipp, die gegen Ende des 19. Jahrhunderts erste Patente zur gesundheitlich vollkommenen Herstellung von Brot und Zwieback anmeldeten. 1900 wurde dann auch der erste Laden mit “Bio”-Lebensmitteln eröffnet: das Reformhaus “Jungbrunnen” in Wuppertal. Mit der heutigen Bio-Branche hat das natürlich nicht viel zu tun. Aber in der Lebensreformbewegung lagen die Anfänge des Bio-Anbaus. Die Ideen am Anfang des 20. Jahrhunderts drehten sich um Themen wie: natürliches Leben, Landwirtschaft im Einklang mit der Natur, Vegetarismus und Autarkie sowie die Herstellung von gesunden naturnahen Lebensmitteln – was sicherlich eine Reaktion auf die sich immer mehr beschleunigende Industrialisierung war.
1924 wurde dann der Begriff “Biologische Landwirtschaft” ins Leben gerufen, und zwar von Rudolf Steiner, der Vorlesungen zur biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise anbot und sich mit dem Thema “Anthroposophie” auseinandersetzte. Sie erhebt den Anspruch, nicht allein die materiellen Substanzen und die physischen Abläufe der Natur, sondern auch übersinnliche, kosmische Kräfte als Gestaltungsfaktoren im Blick zu haben. Die Förderung eines gesunden Zusammenspiels von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie Erde und Kosmos, kurz: der ganzen Umwelt, steht im Mittelpunkt. Die Erzeugung gesunder Nahrungsmittel ist dabei nicht erstes Ziel, sondern Konsequenz.
Aus diesen Überlegungen entstanden erste praktische Anwendungen in der “Verwertungsgenossenschaft für Produkte der Biologisch-Dynamischen Wirtschaftsmethode”, woraus 1928 das geschützte Kennzeichen “Demeter” hervorging. Demeter hat sich mittlerweile zu einen weltweiten Verband von landwirtschaftlichen Erzeugern entwickelt und ist bis heute nicht nur der älteste, sondern auch der einzige Anbauverband der ökologischen Landwirtschaft, der auf die Prinzipien von Rudolf Steiner zurückgeht. Seine Kriterien sind deswegen auch viel strenger als die des Bio-Siegels. Andere Methoden und Verbände folgten, grundlegend war aber auch für sie die Idee von Rudolf Steiner, jeden landwirtschaftlichen Betrieb als Individualität und Organismus zu betrachten.
Fazit: Lebensreformbewegung und Anthroposophie mögen ja irgendwie esoterisch daher kommen, aber besagtes Zusammenspiel von Natur, Mensch und Tier, Erde und Kosmos wünscht man sich doch auch in klimageschädigten Zeiten wieder. Und der Erfolg von Demeter scheint auch für sich zu sprechen…