Bonn – Mit Chemie darf Unkraut am Rande von Bürgersteigen und sonstigen Gehwegen, privaten Hofflächen und Zufahrten zum Grundstück nicht entfernt werden. Das kann sogar ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50 000 Euro zur Folge haben.

Der Grund: Während im Beet Wirkstoffe überwiegend an die Pflanzen gelangen und im Boden abgebaut werden, spült Regen die Mittel von Pflaster und Wegen ins Grundwasser und in Gewässer. Dadurch belasten sie die Umwelt. Der Arbeitskreis Wasser- und Pflanzenschutz in Bonn rät zu diesen Alternativen: 

– Fugenkratzer: Mit ihm lässt sich gezielt die Pflanze samt Wurzeln aus dem Boden holen. Er ist meist robuster als Messer, deren Spitze leicht abbrechen kann.

– Stahlbürsten: Sie sind die brachiale Methode, die auch Kraft kostet: Das Unkraut wird durch die Stahlborsten zerstört, zugleich reißt es die Pflanze aus dem Boden. Nicht anwenden sollte man die Bürste auf kratzempfindlichen Untergründen.

– Heißes Wasser: Es schädigt die Pflanzen, die dann mit Hilfe eines festen Besens entfernt werden. Der Vorteil: Auch Wurzelstücke, die im Boden bleiben, und verstreute Samen erleiden durch das Kochwasser Schaden, was weniger neue Unkräuter sprießen lässt.

– Hochdruckreiniger: Er hat einen ähnlichen Effekt. Doch die Geräte sind so kraftvoll, dass sie loses Fugenmaterial auf Gehwegen, Terrassen und Garageneinfahrten wegspülen können.

– Abflammgerät: Hiermit werden die Pflanzen nicht direkt verbrannt. Es wird nur auf eine recht hohe Temperatur erhitzt, was das Eiweiß gerinnen lässt und die Zellwände zerstört.

– Infrarot-Handgerät: Es arbeitet ähnlich wie Abflammgeräte und lässt das Eiweiß gerinnen und die Zellwände der Pflanzen platzen. Der Vorteil: Auch die auf dem Boden verteilten Samen der Pflanzen können nicht mehr keimen.

Fotocredits: Karl-Josef Hildenbrand
(dpa/tmn)

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